Unser Bekenntnis
Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) setzt Deutschland einen wichtigen Schritt zur Förderung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Wir sind uns der Verantwortung bewusst und verpflichten uns, die gesetzlichen Vorgaben konsequent umzusetzen. Unser Ziel ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unserer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu eliminieren. Durch die regelmäßige Dokumentation und Berichterstattung über unsere Sorgfaltspflichten möchten wir Transparenz schaffen und unser Engagement für nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften unterstreichen. Wir erkennen an, dass unsere Lieferkette über unseren direkten Einfluss hinausgeht und komplexe Netzwerke von Lieferanten und Unterauftragnehmern umfassen kann. Wir übernehmen die Verantwortung, die gebotene Sorgfalt walten zu lassen, um potenzielle Risiken von Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden oder Verstößen gegen Arbeitsrechte innerhalb unserer Lieferkette zu erkennen und unverzüglich zu adressieren. Dabei fokussieren wir uns auf die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken, die mit unserem Geschäft verbunden sind:
Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Wir betrachten die Achtung und Förderung von Menschenrechten sowie die Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen als grundlegende Verantwortung. Wir bekräftigen unser Engagement für die Einhaltung international anerkannter Menschenrechtsstandards, unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wir erkennen die unveräußerliche Würde und die gleichen Rechte aller Menschen an und verpflichten uns sicherzustellen, dass unsere Geschäftsaktivitäten diese Prinzipien widerspiegeln. Dies bedeutet für uns, dass wir faire Löhne zahlen und sichere sowie gesunde Arbeitsbedingungen gewährleisten. Jegliche Form von Zwangsarbeit oder Kinderarbeit in unserem Geschäftsbetrieb sowie bei unseren Lieferanten und Partnern lehnen wir konsequent ab.
Umweltschutz
Wir setzen uns für den Umweltschutz und die Bewahrung natürlicher Ressourcen ein. Wir messen unseren CO2-Fußabdruck jährlich und streben kontinuierlich nach Verbesserungen. Wir halten uns an Umweltvorschriften und die Anforderungen der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und erwarten dies auch von unseren Lieferanten.
Risikomanagement
Wir analysieren unsere Lieferkette regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) und integrieren diese in unser Risikomanagementsystem. Um die potenziellen Risiken identifizieren zu können, fokussieren wir uns auf die abstrakte Risikobewertung und evaluieren die geografischen Risiken («Country risk») und sektorspezifischen Risiken («Sector risk») unserer Lieferanten. Identifizierte Risiken werden in Kooperation mit dem Lieferanten umgehend mit adäquaten Maßnahmen adressiert. Unsere Risikomanagement-Prozesse werden laufend überprüft und angepasst. Diesbezüglich orientieren wir uns an der OECD Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct. Materielle und risikobehaftete Lieferanten werden dazu verpflichtet, unseren Supplier Code of Conduct einzuhalten. Erweist sich innerhalb dieser Prozesse einer der Lieferanten als unkooperativ, werden wir die Geschäftsbeziehung auf dieser Basis beenden.
Beschwerde- und Hinweisgeberverfahren
Wir haben ein internes Beschwerdeverfahren eingerichtet, über das Missstände vertraulich und anonym gemeldet werden können. Wer in gutem Glauben eine Meldung einreicht, muss keine Nachteile befürchten, selbst wenn sich die Meldung als unbegründet erweist. Wir behandeln die Identität des Hinweisgebers stets vertraulich und bestätigen den Eingang sowie den Abschluss der Bearbeitung, sofern eine Kontaktaufnahme mit der hinweisgebenden Person oder Institution möglich ist. Meldungen können hier oder via E-Mail (compliance@sanoptis.com) abgegeben werden. Alternativ können Meldungen auch per Post an die untenstehende Adresse zugestellt werden:
Sanoptis AG
Compliance
Industriestrasse 24
6300 Zug
Schweiz
Jeder Meldung wird vollumfänglich nachgegangen und entsprechende Untersuchungen eingeleitet.
Dokumentation und Transparenz
Wir erstellen erstmals für 2024 und danach jährlich für das vorherige Geschäftsjahr einen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten. Diese Berichte werden spätestens vier Monate nach dem Ende des Geschäftsjahrs auf der Unternehmenswebsite für einen Zeitraum von sieben Jahren kostenfrei öffentlich zugänglich gemacht und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugestellt.
Was wir von unseren Mitarbeitenden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern erwarten
Wir erwarten von uns selbst und unseren Geschäftspartnern entlang der gesamten Wertschöpfungskette, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Zusammenhang mit unserem Geschäft zu verhindern. Des Weiteren fordern wir von allen Mitarbeitenden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, potenzielle Missstände sofort zu kommunizieren, um eine rasche Aufarbeitung zu ermöglichen.
Wir bedanken uns bei allen involvierten Partnern für die Unterstützung.